Auslandsreise-Krankenversicherung

Attraktiver Schutz bei Auslandsreisen

Mit den Auslandsreise-Krankenversicherungen der R+V sind Sie weltweit gut versichert. Diese springen ein, wenn Sie bei Ihrer Auslandsreise medizinische Hilfe brauchen. Die Auslandsreise-Unfallversicherung der R+V bietet zusätzlichen Schutz. Mit dieser Kombination können Sie Ihre Reise unbeschwert genießen.

Auslandsreise-Krankenversicherungen im Überblick

R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen

In Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse keine Leistungen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder bei Auslandsreisen innerhalb der EU bleiben Urlauber bei Erkrankungen oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Das kann im Einzelfall erhebliche Zuzahlungen, beispielsweise bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten bedeuten. Rücktransporte werden gar nicht übernommen. Auch privat Versicherte genießen häufig keinen 100-prozentigen Schutz im Ausland.

Ihre Vorteile mit den R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen

Die Auslandsreise-Krankenversicherungen der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise.

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Arznei- und Heilmittel
  • Hilfsmittel (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Reparatur von Zahnersatz
  • Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
  • Bestattungs- oder Überführungskosten 

Dauer des Versicherungsschutzes und Gültigkeit

Die R+V bietet verschiedene Auslandsreise-Krankenversicherungen mit gleichen Leistungen, aber unterschiedlichen Vertragslaufzeiten:

  • Die Kalenderjahrespolicen gelten weltweit jeweils für ein Kalenderjahr. Wenn Sie jedoch über den Jahreswechsel verreisen, ist der Vertrag auch für die Dauer dieser Reise im Folgejahr noch gültig.
  • Für unkomplizierten, andauernden Versicherungsschutz stehen Ihnen die Tarife FernWeh und FernWeh Familie zur Verfügung. Diese verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr.

Allgemein gilt: Bei jeder Reise sind die ersten 45 Tage versichert, unabhängig davon, wie viele Reisen Sie im Jahr unternehmen. Sie können gegen einen Zusatzbeitrag auch eine Verlängerung der Versicherungsdauer über 45 Tage hinaus vereinbaren – und das bis insgesamt zwei Jahre.

Konditionen

Beiträge zu den Auslandsreise-Krankenversicherungen

Bei den Auslandsreise-Krankenversicherungen richtet sich der Beitrag nach dem Alter der zu versichernden Person. Familien können sich zu einem günstigen Beitrag versichern. Reisen über 45 Tage hinaus können gegen Mehrbeitrag versichert werden.

Beiträge für Reisen bis 45 Tage

Personengruppe Kalenderjahrespolice (JR) und Kalenderjahrespolice Familie (JR)2 Tarife FernWeh und FernWeh Familie3
Beitrag pro Jahr
Einzelperson bis 64 Jahre1 14,50 EUR 10,80 EUR
Einzelperson ab 65 Jahre1 65,00 EUR
46,80 EUR
Familie 34,50 EUR2
22,80 EUR3

Wenn Sie länger als 45 Tage am Stück verreisen möchten, können Sie Ihren Krankenversicherungsschutz durch einen zusätzlichen Beitrag auf bis zu 730 Tage verlängern.

Rechenbeispiele für Reisen mit einer Dauer ab 46 Tagen

Personengruppe Verlängerungsbeitrag ab dem 46. Reisetag Kalenderjahrespolice (JR) und Kalenderjahrespolice Familie (JR)2 Tarife FernWeh und FernWeh Familie3
Beitrag aufgeschlüsselt
Einzelperson bis 64 Jahre1 2,75 EUR pro Tag 14,50 EUR für die ersten 45 Reisetage + 2,75 EUR für jeden weiteren Reisetag 10,80 EUR für die ersten 45 Reisetage + 2,75 EUR für jeden weiteren Reisetag
Einzelperson ab 65 Jahre1 6,50 EUR pro Tag 65,00 EUR für die ersten 45 Reisetage + 6,50 EUR für jeden weiteren Reisetag 46,80 EUR für die ersten 45 Reisetage + 6,50 EUR für jeden weiteren Reisetag
Familie Kein Familienbeitrag. Beitrag pro Person und Tag 2,75 EUR
34,50 EUR für die ersten 45 Reisetage + 2,75 EUR für jeden weiteren Reisetag pro Person 22,80 EUR für die ersten 45 Reisetage + 2,75 EUR für jeden weiteren Reisetag pro Person

Unfallversicherung

Gut versichert – auch bei Unfällen im Ausland

Wenn Sie nur eine gesetzliche Unfallversicherung haben, sind Sie bei Unfällen im Ausland nicht ausreichend versichert. Damit Sie Ihren Urlaub genießen können, bietet Ihnen die R+V Krankenversicherung AG zur R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung eine spezielle Auslandsreise-Unfallversicherung an, die Sie mit der Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen können.

Beiträge zur Auslandsreise-Unfallversicherung

Bei Reisen bis 45 Tage mit Beginn im Kalenderjahr 2018

Personengruppe Zusätzlicher Beitrag* Beitrag aufgeschlüsselt
Gesamter Beitrag Auslandsreise-Krankenversicherung und -Unfallversicherung
Einzelperson bis 64 Jahre1 2,79 EUR
14,50 EUR für die Krankenversicherung +
2,79 EUR für die Unfallversicherung
17,29 EUR
Einzelperson ab 65 Jahre1 2,79 EUR
65,00 EUR für die Krankenversicherung +
2,79 EUR für die Unfallversicherung
67,79 EUR
Familie2 5,58 EUR
34,50 EUR für die Krankenversicherung +
5,58 EUR für die Unfallversicherung
40,08 EUR

*Bei Reisen über 45 bis 730 Tage müssen Sie zusätzlich einen einmaligen Versicherungsbeitrag für die Auslandsreise-Unfallversicherung zahlen.

Rechenbeispiele für Reisen mit einer Dauer ab 46 Tagen mit Unfallversicherung

Personengruppe Zusätzlicher Verlängerungsbeitrag für die Unfallversicherung Beitrag aufgeschlüsselt
Einzelperson bis 64 Jahre1 2,77 EUR
16,25 EUR Krankenversicherung inkl. Verlängerungsbeitrag +
2,79 EUR für die Unfallversicherung +
2,77 EUR Verlängerungsbeitrag für die Unfallversicherung
Einzelperson ab 65 Jahre1 4,44 EUR
71,50 EUR Krankenversicherung inkl. Verlängerungsbeitrag +
2,79 EUR für die Unfallversicherung +
4,44 EUR Verlängerungsbeitrag für die Unfallversicherung
Familie2 5,54 EUR pauschal 34,50 EUR + 2,75 Euro pro Tag und Person
5,58 EUR für die Unfallversicherung +
5,54 EUR Verlängerungsbeitrag für die Unfallversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung als Kalenderjahrespolice

Die R+V Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie auch als Kalenderjahrespolice nach Tarif JR (Versicherungsschutz für das laufende Kalenderjahr) sowie in Kombination mit einer Unfallversicherung abschließen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Bankberater.

Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung

An wen kann ich mich wenden, wenn im Ausland plötzlich ein Notfall eintritt, beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt?

Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:

Telefon: +49 (0) 611 533-6290
Fax: +49 (0) 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de

Ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung auch sinnvoll, wenn ich privat krankenversichert bin?

Ja, denn über die Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten bzw. einen eventuellen Selbstbehalt einzusparen, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland versichert.

Worauf muss ich achten, damit ich die Versicherungsleistung problemlos beantragen kann?

Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:

  • Name und Anschrift des Ausstellers,
  • Ausstellungsdatum,
  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten,
  • Diagnose.

Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen sollte auf dem Beleg außerdem vermerkt sein:  

  • Beschreibung der ärztlichen Leistung,
  • Behandlungskosten,
  • Behandlungsdaten.

Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:

  • Rezept mit Art und Menge des Produktes,
  • Preis,
  • Kaufdatum,
  • Quittung.

Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:

  • Aufnahme- und Entlassungsdatum,
  • Krankheitsbezeichnung,
  • Beschreibung der Leistungen.

Reichen Sie die Belege zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Schicken Sie dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG.

  1. Eintrittsalter: Aktuelles Kalenderjahr minus Geburtsjahr.
  2. Zur Familie gehören der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner oder Lebensgefährte und Kinder bis zu 18 Jahren. Alle Familienangehörigen müssen in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Für Personen ab 65 Jahre ist eine Familienversicherung nicht möglich.
  3. Zur Familie gehören der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner oder Lebensgefährte und Kinder bis zu 25 Jahren. Alle Familienangehörigen müssen in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Für Personen ab 65 Jahre ist eine Familienversicherung nicht möglich.